Wann kann ein Design geschützt werden?Das Design muss die Designvoraussetzungen erfüllen, also neu sein und Eigenart aufweisen. Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag kein identisches Design offenbart worden ist. Das Design darf somit nicht zum sog. Formenschatz gehören, der vor der Anmeldung bekannt ist. Offenbart ist ein Design, wenn es der Öffentlichkeit so zugänglich gemacht wird, dass die in der Europäischen Union tätigen Fachkreise des betreffenden Wirtschaftszweigs die Möglichkeit hatten, das Design zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann durch Bekanntmachung, Ausstellung, Verwendung im Warenverkehr oder auf sonstige Weise geschehen. Auch außerhalb der Europäischen Union - z.B. auf Leitmessen in China oder in den USA - können derartige Bekanntmachungen ein Design neuheitsschädlich offenbaren. |