Kann ich ein "Logo" auch als Design anmelden?Bei einem Logo ist Marken- und Designschutz möglich; selbst Urheberrechtsschutz kommt mit der jüngeren BGH-Rechtsprechung in Betracht. Ein Logo kann - durchaus auch parallel - sowohl als Marke und auch als Design geschützt werden. Welche(s) Schutzrecht(e) Sie für Ihr Logo erwerben möchten, wird weitestgehend vom beabsichtigten Einsatzzweck abhängen. Schutz als MarkeWenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen vorgesehen haben, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder angeboten werden, Sie also die Herkunft der Produkte aus genau diesem Unternehmen mit dem Logo kenntlich machen wollen, dann sollten Sie es als Marke schützen lassen. Das Logo kann als Bild- bzw. Wort-Bild-Marke geschützt werden. Ihre angemeldete Marke wird umfassend vom DPMA geprüft. Sie kann nur eingetragen werden, wenn keine "absoluten Schutzhindernisse" gemäß § 8 Markengesetz bestehen. Das heißt, Ihr Logo sollte fantasievoll und nicht beschreibend und damit unterscheidungskräftig sein. Die Schutzdauer der Marke kann unbegrenzt verlängert werden. Schutz als eingetragenes DesignMit einem eingetragenen Design wird die Erscheinungsform eines Logos geschützt. Die Erscheinungsform wird durch Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc. bestimmt. Der Schutz als eingetragenes Design kommt insbesondere in Frage, wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, unterschiedliche Erzeugnisse auf der Oberfläche, wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder Druckerzeugnisse, mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung zu versehen oder Verpackungen zu verzieren bzw. auszustatten. Auch wenn Sie als Entwerfer des Logos überhaupt keine konkrete Benutzungsabsicht verfolgen und Ihr Design einfach schützen lassen möchten, kann ein eingetragenes Design sinnvoll sein. Der Designschutz ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen klassenunabhängigen Schutz. Die Schutzdauer ist auf maximal 25 Jahre begrenzt. Schutzumfang/Anmeldestrategie/RechercheDa Marken und eingetragene Desings unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen, kann der jeweilige Schutzumfang voneinander abweichen. Welche Anmeldestrategie für Ihr Vorhaben, Ihr neu gestaltetes Logo schützen zu lassen, konkret in Frage kommt, sollten Sie mit uns abstimmen. |