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Designrecht, Designanmeldung, Designverletzung

Je mehr Aufmerksamkeit Unternehmen Designfragen widmen, umso erfolgreicher sind sie. Gutes Design ist entscheidend für den Geschäftserfolg.

Eleganz, Stil und Kunstfertigkeit wurden schon immer geschätzt. Mit der Industrialisierung, der verbesserten Kommunikation und der Schaffung globaler Märkte entstand das moderne Konzept von Designs (früher: Geschmackmustern) als integraler Bestandteil des Reizes von Erzeugnissen. Designs sind Kunst und Wissenschaft zugleich. Sie bestimmen das Erscheinungsbild unseres Zuhauses und unseres Arbeitsplatzes – praktisch unserer gesamten Umgebung. Designs bilden die Oberfläche der vom Menschen geschaffenen Umwelt.

Das besondere Design als Vermögenswert

Herausragende Designs legen den Schwerpunkt auf den Nutzer, kombinieren ästhetische, wirtschaftliche und praktische Werte und sind das Medium, durch das Ihre Kunden innovative Brillanz identifizieren können.

Das Design/ Geschmacksmuster bietet eine sehr praktische und günstige Möglichkeit zur Festlegung und zum Schutz Ihrer Innovation. Ein Design ist ein Vermögenswert Ihres Unternehmens, mit Sie handeln können, den Sie als Sicherheit verwenden können, der Ihre kreativen Anstrengungen belohnt und der Ihre Signatur eines geistigen Eigentums darstellt. In der Europäischen Union gibt es heute etwa 460 000 professionelle Entwerfer, die einen Umsatz von 36 Mrd. EUR erwirtschaften. Gutes Design ist eine der Erfolgsvoraussetzung, wenn europäische Unternehmen weltweit wettbewerbsfähig sein wollen. Design erfordert Schutz und eine Möglichkeit, seinen Wert zu entwickeln; es schützt Sie vor Kopien und Fälschungen.

Dabei kann “Design” nach der Legaldefinition folgendes sein: Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.

Designanmeldung/ Designschutz vor Markteinführung

Jeder/ Jedes Unternehmen, das ein Produkt auf den Markt bringt, sollte es vor Nachahmung schützen. Dies kann bezüglich der Formgebung/ Teilen der Aussenwirkung des Produkts ein Designschutz sein, manchmal wird auch ein Gebrauchsmuster, ein Patent, oder flankierend eine Marke in Betracht kommen. Wir bearbeiten die gesamte Klaviatur des Designrechts, von der Designrecherche, der Designanmeldung (als deusche Designanmeldung, EU-Design, internationales Design oder nationales ausländisches Muster) bis hin zur Designverletzung und dem Design-/Rechtemanagement.

Vorteile der Eintragung eines Designs:

  • Schutz der Erscheinungsform Ihrer Erzeugnisse gegen Kopieren und (Design-)Rechtsverletzungen
  • Aufbau von Vermögenswerten
  • Schaffung eines Portfolios an Geschmacksmustern und anderen gewerblichen Eigentumsrechten
  • Festlegung/ Definition Ihrer Rechte (Findung neuer Rechte/ Sensibilisierung der Mitarbeiter)
  • Verhinderung von Piraterie und Betrug

Deutsche, europäische und internationale Designs: Beratung, Recherche, Anmeldung und Verletzung

Nachfolgend Übersicht, wie Designberatung, -recherche, -anmeldung und die Vertretung bei Designverletzungen für deutsche, europäische und internationale Designs funktioniert:


1. Designberatung

Deutschland:

  • Für deutsche Designs wird die Beratung oft auf den Schutz nach dem Designgesetz (DesignG) ausgerichtet.
  • Vorteil: Schutz gilt nur in Deutschland, daher kostengünstiger.
  • Beispiel: Ein Unternehmen möchte ein exklusives Möbelstück in Deutschland verkaufen. Eine Beratung zeigt, dass Schutz nach DesignG ausreichend ist.

Europa:

  • Beratung bezieht sich auf das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM), das in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt.
  • Vorteil: Einheitlicher Schutz in der gesamten EU.
  • Beispiel: Ein Modeunternehmen möchte in mehreren EU-Ländern operieren. Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist die beste Wahl.

International:

  • Hier erfolgt die Beratung nach dem Haager Abkommen (WIPO). Schutzanträge können für mehrere Länder gleichzeitig gestellt werden.
  • Vorteil: Globale Reichweite, ideal für internationale Unternehmen.
  • Beispiel: Eine Firma plant den Vertrieb eines neuen Tech-Gadgets weltweit. Ein internationaler Schutz ist sinnvoll.


2. Designrecherche

Deutschland:

  • Die Recherche erfolgt im Designregister des DPMA.
  • Vorteil: Sicherstellung, dass keine bestehenden deutschen Designs verletzt werden.
  • Beispiel: Eine deutsche Firma möchte ein neues Fahrradmodell schützen und prüft, ob es ähnliche Eintragungen gibt.

Europa:

  • Recherche im EUIPO-Register für Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
  • Vorteil: Vermeidung von Konflikten in allen EU-Ländern.
  • Beispiel: Ein Hersteller von Sonnenbrillen möchte sein Design europaweit schützen und prüft, ob es ähnliche Schutzrechte gibt.

International:

  • Nutzung der WIPO Global Design Database.
  • Vorteil: Identifikation potenzieller Konflikte in mehreren Ländern.
  • Beispiel: Ein Unternehmen aus Deutschland plant den Markteintritt in den USA und Japan. Eine internationale Recherche zeigt mögliche Überschneidungen.


3. Designanmeldung

Deutschland:

  • Anmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
  • Vorteil: Einfaches und kostengünstiges Verfahren, Schutzdauer bis zu 25 Jahre.
  • Beispiel: Ein Designer meldet ein Lampenmodell in Deutschland an, das nur hier vertrieben wird.

Europa:

  • Anmeldung über das EUIPO für ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
  • Vorteil: Einheitlicher Schutz in allen EU-Ländern, auch als nicht eingetragenes Muster für 3 Jahre verfügbar.
  • Beispiel: Eine Modefirma schützt ein Kollektionsteil für den gesamten EU-Markt.

International:

  • Anmeldung über die WIPO im Rahmen des Haager Abkommens.
  • Vorteil: Zentrale Anmeldung für bis zu 90 Länder.
  • Beispiel: Ein Automobilhersteller meldet das Design eines neuen Fahrzeugs gleichzeitig für Europa, die USA und China an.


4. Vertretung bei Designverletzung

Deutschland:

  • Verletzungen werden nach dem DesignG geltend gemacht. Typische Ansprüche sind Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Produkte.
  • Beispiel: Ein deutsches Möbelunternehmen verklagt einen Nachahmer, der ein geschütztes Design kopiert hat.

Europa:

  • Verfahren nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV).
  • Vorteil: Ansprüche gelten in der gesamten EU, und Verfahren können zentral für alle Mitgliedsstaaten geführt werden.
  • Beispiel: Ein französisches Unternehmen klagt in Deutschland wegen Verletzung seines Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

International:

  • Hier wird nach den Gesetzen der jeweiligen Länder vorgegangen. Oft kommen bilaterale oder internationale Abkommen zum Tragen.
  • Beispiel: Ein deutsches Unternehmen geht in den USA gegen eine Firma vor, die ein geschütztes Design verletzt hat. Es stützt sich auf die Regelungen des US-amerikanischen Designrechts.


Kanzleiprofil im Designrecht

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte begleitet Sie durch das geistige Eigentum und das gesamte deutsche, europäische und internationale Designrecht. Wir verfügen natürlich über entsprechende Fachanwälte (für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht), die sich mit Designrecht oder Leistungsschutzrecht theoretisch und praktisch täglich auseinandersetzen. Dabei streben wir eine dauerhafte Beziehung zu Ihnen an, die auf Qualität, Vertrauen und Verlässlichkeit unserer Leistungen basiert.

Als Designrechtler bieten wir unseren Mandanten umfassende Unterstützung in allen Phasen des Designschutzes. Zunächst analysieren wir das Design, um sicherzustellen, dass es schutzfähig ist und beraten zur optimalen Schutzstrategie (national, europäisch, international). Wir führen umfangreiche Designrecherchen durch, um potenzielle Konflikte mit bestehenden Rechten zu identifizieren und Risiken zu minimieren.

Bei der Anmeldung übernehmen wir die Erstellung und Einreichung der Unterlagen, inklusive der Beschreibung und Visualisierung des Designs, bei zuständigen Behörden wie dem DPMA, EUIPO oder der WIPO. Wir sichern auch den Schutz von nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern durch gezielte Dokumentation.

Im Konfliktfall vertreten wir unsere Mandanten bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder machen ihre Rechte gegen Designverletzungen geltend. Dies umfasst Abmahnungen, Verhandlungen, einstweilige Verfügungen und Klagen auf Unterlassung sowie Schadensersatz. Wir beraten auch zu strategischen Maßnahmen, etwa zur Marktdurchdringung trotz bestehender Schutzrechte anderer.

Zudem begleiten wir Lizenzverträge für die wirtschaftliche Nutzung von Designs und unterstützen bei der Verteidigung von Schutzrechten, wenn diese angegriffen werden. Unser Ziel ist, den Mandanten langfristige rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile zu sichern.

Durch enge Zusammenarbeit mit Marken- und Patentrechtlern stellen wir sicher, dass Designs umfassend geschützt sind und in übergreifende IP-Strategien integriert werden. Wir klären Mandanten über Schutzdauer, Erneuerung und Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Schutzsystemen auf.

Schließlich unterstützen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor deutschen, europäischen und internationalen Gerichten sowie Schiedsstellen, um Designs effektiv zu verteidigen.

Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden. > Kontakt

 

 

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