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Designlizenzvertrag

Zwischen

[Name des Rechteinhabers] Adresse: [Adresse des Rechteinhabers]
(im Folgenden: "Lizenzgeber")

und

[Name des Lizenznehmers] Adresse: [Adresse des Lizenznehmers]
(im Folgenden: "Lizenznehmer")

Präambel

Der Lizenzgeber ist Inhaber des Designs [Design-Registrierungsnummer, Produktname, Beschreibung] (im Folgenden: "Design"). Der Lizenznehmer möchte das Design für die Herstellung, Vermarktung und den Vertrieb bestimmter Produkte nutzen. Beide Parteien einigen sich auf die folgenden Vertragsbedingungen:


§1 Vertragsgegenstand

  1. Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer das Recht, das Design [ausschließlich/nicht-ausschließlich] zu nutzen.

  2. Die Nutzung umfasst insbesondere:

    • Herstellung von Produkten auf Basis des Designs,

    • Vermarktung und Verkauf der Produkte,

    • Verwendung des Designs in der Werbung und Promotion.

  3. Das Design ist unter der Registrierungsnummer [Registrierungsnummer] beim [zuständigen Amt, z. B. DPMA, EUIPO] eingetragen.


§2 Lizenzumfang

  1. Geografischer Geltungsbereich: Die Lizenz gilt für [Region/Länder, z. B. EU, weltweit, spezifische Staaten].

  2. Zeitlicher Umfang: Die Lizenz wird für die Dauer von [Zeitraum, z. B. 5 Jahre] gewährt. Eine Verlängerung ist [möglich/nicht möglich] und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

  3. Einschränkungen: Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Design zu verändern oder an Dritte weiterzulizenzieren, es sei denn, der Lizenzgeber erteilt eine ausdrückliche Genehmigung.


§3 Lizenzgebühren

  1. Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag, z. B. EUR 10.000].

    • Option 1: Einmalige Zahlung bis [Datum].

    • Option 2: Regelmäßige Zahlungen in Höhe von [Betrag] alle [Monate/Quartale].

  2. Zusätzlich zahlt der Lizenznehmer eine Umsatzbeteiligung von [z. B. 5 %] des Nettoumsatzes der Produkte, die auf dem Design basieren.

  3. Zahlungen sind auf das Konto des Lizenzgebers bei [Bankdaten] zu leisten.


§4 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, strikt vertraulich zu behandeln.

  2. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:

    • Technische Daten, Zeichnungen und Prototypen des Designs,

    • Vertragsinhalte und finanzielle Details.

  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für [z. B. 5 Jahre] nach Vertragsende.

  4. Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht ist eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. EUR 50.000] fällig.


§5 Nichtangriffsklausel

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Gültigkeit des Designs während der Vertragslaufzeit nicht anzufechten.

  2. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt den Lizenzgeber zur sofortigen Kündigung des Vertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatz.


§6 Vertragsstrafe

  1. Verstößt der Lizenznehmer gegen die in diesem Vertrag geregelten Verpflichtungen, insbesondere gegen die Geheimhaltungspflicht oder die Nichtangriffsklausel, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. EUR 100.000] fällig.

  2. Die Vertragsstrafe schließt weitergehende Schadensersatzansprüche nicht aus.


§7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass er der rechtmäßige Inhaber des Designs ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

  2. Der Lizenznehmer haftet für die ordnungsgemäße Nutzung des Designs und stellt den Lizenzgeber von Ansprüchen Dritter frei, die durch die Nutzung des Designs entstehen.


§8 Vertragsbeendigung

  1. Dieser Vertrag endet automatisch mit Ablauf der in §2 festgelegten Lizenzdauer, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

  2. Der Lizenzgeber kann den Vertrag bei schwerwiegendem Vertragsverstoß (z. B. Nichtzahlung der Lizenzgebühren oder Verletzung der Geheimhaltung) fristlos kündigen.

  3. Nach Vertragsende ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung des Designs unverzüglich einzustellen und alle Kopien oder Unterlagen zu vernichten.


§9 Optionale Klauseln

  1. Unterlizenzierung:

    • Der Lizenznehmer darf das Design an Dritte weiterlizenzieren, sofern der Lizenzgeber schriftlich zustimmt.

  2. Schiedsgerichtsklausel:

    • Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der [z. B. Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)] entschieden.

  3. Mediationsklausel:

    • Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens verpflichten sich beide Parteien, eine Mediation durchzuführen.

  4. Option zur Kaufvereinbarung:

    • Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Design nach Ablauf der Lizenzdauer zu kaufen.


§10 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der [z. B. Bundesrepublik Deutschland].

  2. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist [z. B. der Sitz des Lizenzgebers].

  3. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Ort, Datum:
Unterschrift Lizenzgeber: ___________________________
Unterschrift Lizenznehmer: ___________________________

 

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