Designrecht-FAQ/ Designschutz-FAQIm Zusammenhang mit designrechtlichen Fragestellungen treten widerkehrende Fragestellungen häufig auf. Diese FAQ haben wir mit einem Schwerpunkt im Designrecht und Designschutz nachfolgend zusammengefasst.
A. Fragen zum DesignrechtWas ist ein Design im rechtlichen Sinne? - Ein Design ist die äußere Erscheinungsform eines Produkts oder eines Teils davon, die sich aus Linien, Farben, Konturen, Formen, Texturen oder Materialien ergibt.
- Beispiel: Die äußere Gestaltung eines Smartphones oder die Form eines Stuhls.
Welche Gesetze regeln das Designrecht? - In Deutschland: Designgesetz (DesignG).
- In der EU: Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV).
- International: Haager Abkommen (WIPO).
Welche Rechte gewährt ein Designschutz? - Exklusivrechte zur Nutzung des Designs und das Recht, Dritten die Nutzung zu untersagen.
- Beispiel: Ein Möbelhersteller kann Nachahmern verbieten, Kopien seines geschützten Stuhl-Designs zu verkaufen.
Was ist der Unterschied zwischen Designrecht und Markenrecht? - Designrecht schützt die äußere Erscheinung eines Produkts.
- Markenrecht schützt Namen, Logos und andere Kennzeichen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung identifizieren.
- Beispiel: Das Logo auf einer Handtasche ist markenrechtlich geschützt, die Form der Tasche möglicherweise designrechtlich.
Welche Produkte können designrechtlich geschützt werden? - Alle physischen Produkte, von Möbeln und Kleidung bis hin zu technischen Geräten.
- Beispiel: Kleidung, Schmuck, Fahrzeuge oder Verpackungen.
B. Fragen zum DesignschutzWelche Voraussetzungen muss ein Design erfüllen, um Schutz zu erhalten? - Neuheit: Das Design darf vor der Anmeldung nicht veröffentlicht worden sein.
- Eigenart: Der Gesamteindruck muss sich von bekannten Designs unterscheiden.
- Sichtbarkeit: Das Design muss im bestimmungsgemäßen Gebrauch sichtbar sein.
- Beispiel: Ein neues Lampendesign mit einer einzigartigen Form kann geschützt werden.
Wie lange dauert der Designschutz? - Deutschland/EU: Maximal 25 Jahre, in 5-Jahres-Intervallen verlängerbar.
- International: Die Schutzdauer variiert je nach Land, meist 15–25 Jahre.
Was ist die Neuheitsschonfrist? - Designs können innerhalb von 12 Monaten nach ihrer ersten Veröffentlichung angemeldet werden, ohne die Neuheit zu verlieren.
- Beispiel: Ein Kleidungsstück, das auf einer Modenschau gezeigt wurde, kann innerhalb eines Jahres noch geschützt werden.
Wie melde ich ein Design an? - Anmeldung beim DPMA (Deutschland), EUIPO (EU) oder der WIPO (international).
- Eine Anmeldung erfordert Abbildungen des Designs und eine Beschreibung.
- Beispiel: Ein Designer meldet ein neues Schmuckstück mit Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln an.
Was kostet eine Designanmeldung? - Deutschland: Ab ca. 70 Euro für ein Einzeldesign.
- EU: Ca. 350 Euro für ein Einzeldesign.
- International: Die Kosten hängen von den gewählten Ländern ab.
Kann ich mehrere Designs gleichzeitig anmelden? - Ja, über eine Sammelanmeldung können mehrere Designs gleichzeitig geschützt werden, sofern sie derselben Kategorie angehören.
- Beispiel: Eine Möbelkollektion mit Tisch, Stuhl und Lampe kann zusammen angemeldet werden.
Sind nicht eingetragene Designs geschützt? - In der EU gibt es den Schutz von nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern für 3 Jahre nach der ersten Veröffentlichung.
- Beispiel: Ein Kleid, das auf der Fashion Week vorgestellt wird, ist automatisch für 3 Jahre geschützt.
Kann ich mein Design international schützen lassen? - Ja, über das Haager Abkommen (WIPO) kann ein Design in bis zu 90 Ländern angemeldet werden.
- Beispiel: Ein Automobilhersteller meldet ein neues Fahrzeugdesign für die EU, die USA und Japan an.
C. Fragen zur DesignverletzungWas ist eine Designverletzung? - Eine Designverletzung liegt vor, wenn jemand ein geschütztes Design ohne Zustimmung des Rechteinhabers nutzt oder kopiert.
- Beispiel: Ein Konkurrent kopiert die Form und das Muster einer Handtasche, die designrechtlich geschützt ist.
Was kann ich bei einer Designverletzung tun? - Abmahnung: Aufforderung, die Verletzung zu unterlassen.
- Einstweilige Verfügung: Schnelle gerichtliche Anordnung zur Unterlassung.
- Klage: Einfordern von Schadensersatz und Vernichtung der Nachahmungen.
Wie wird Schadensersatz bei einer Designverletzung berechnet? - Tatsächlicher Schaden: Ermittlung des entgangenen Gewinns.
- Lizenzanalogie: Übliche Lizenzgebühren für die Nutzung des Designs.
- Herausgabe des Gewinns: Der Gewinn, den der Verletzer erzielt hat.
Wie kann ich Designverletzungen vermeiden? - Durch eine Designrecherche in relevanten Datenbanken (z. B. DPMA, EUIPO, WIPO) können bestehende Schutzrechte identifiziert werden.
- Beispiel: Ein Start-up prüft vor der Einführung eines neuen Produkts, ob das Design eines Wettbewerbers geschützt ist.
Welche Strafen drohen bei einer Designverletzung? - Zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Unterlassung.
- In schweren Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen, z. B. bei gewerbsmäßiger Nachahmung.
Kann ich ein Design auch nachträglich verteidigen? - Ja, innerhalb der Schutzdauer kann der Designinhaber auch gegen ältere Verletzungen vorgehen.
- Beispiel: Ein Designer bemerkt erst Jahre später, dass sein geschütztes Möbelstück kopiert wurde, und kann dennoch Ansprüche geltend machen.
D. Allgemeine Fragen- Warum sollte ich mein Design schützen lassen?
- Schutz vor Nachahmung, Aufbau einer starken Markenidentität und die Möglichkeit, Lizenzen zu vergeben.
- Beispiel: Ein Designer schützt eine Möbelkollektion und vergibt Lizenzen an Möbelhäuser, die das Design produzieren dürfen.
Im Bereich von designrechtlichen Abmahnungen - häufig im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Verletzungsfällen - sind die Fragestellungen häufig so spezifisch, dass verallgemeinernde Aussagen oft sehr ungenau ausfallen. Dennoch finden Sie auch einige Fragen zu Designverletzungen: |