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Online-Anfrage zum Designrecht: Beratung, Anmeldung, Verletzung

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie eine Anfrage zur Designrecherche, Designanmeldung (DE/ EU/ International) oder Designberatung (bei Abmahnung, Designverletzung, zur Anmeldung oder sonstigem Designrecht) in die Wege leiten.

Wir kontaktieren Sie sodann, um alles weitere mit Ihnen zu klÀren.

 

Zu den ĂŒblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche BeratungsgesprĂ€che durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverstĂ€ndlich alle etablierten Dienste verwenden.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. Annonymisierte Anfragen dĂŒrfen von uns inhaltlich nicht beantwortet werden. Solange kein Mandat zustande kommt, speichern wir uns ĂŒbermittelte Daten nicht gesondert. Wir sind als RechtsanwĂ€lte zudem gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Schicken Sie vertrauliche Daten in Ihrem Interresse ggfs. verschlĂŒsselt.

Unterlagen fĂŒr eine Designanmeldung in Deutschland, der EU und international

Die Anmeldung eines Designs erfordert die Einreichung bestimmter Unterlagen und Angaben. Diese können je nach ZustÀndigkeit (Deutschland, EU oder international) leicht variieren. Im Folgenden wird detailliert erlÀutert, welche Unterlagen benötigt werden.


1. Designanmeldung in Deutschland (DPMA)

ZustÀndige Behörde:

  • Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular:

    • AusgefĂŒlltes Antragsformular des DPMA (elektronisch oder schriftlich).
    • Angaben zu:
      • Anmelder (Name, Adresse).
      • Vertreter (bei anwaltlicher Vertretung).
      • PrioritĂ€tsangaben (falls eine PrioritĂ€t beansprucht wird).
  2. Darstellung des Designs:

    • Bis zu 10 Ansichten (Fotos oder Zeichnungen).
    • Darstellung muss das gesamte Design in allen relevanten Perspektiven zeigen (z. B. Vorder-, RĂŒck-, Seitenansicht, Perspektivansicht).
    • Anforderungen an die Darstellungen:
      • Klare und kontrastreiche Abbildungen.
      • Keine Beschriftungen oder technische ErlĂ€uterungen auf den Abbildungen.
  3. Produktangabe:

    • Bezeichnung des Produkts, z. B. „Stuhl“, „SchmuckstĂŒck“, „Lampe“.
    • Die Bezeichnung sollte eindeutig und prĂ€zise sein.
  4. AnmeldegebĂŒhr:

    • Zahlung der GrundgebĂŒhr (ca. 70 EUR fĂŒr ein Einzeldesign, ca. 7 EUR fĂŒr jede weitere Ansicht).
  5. PrioritÀtserklÀrung (optional):

    • Falls die Anmeldung PrioritĂ€t aus einer frĂŒheren Anmeldung beansprucht (z. B. nach der Pariser VerbandsĂŒbereinkunft), ist der Nachweis dieser Anmeldung einzureichen.


2. Designanmeldung in der EU (EUIPO)

ZustÀndige Behörde:

  • Amt der EuropĂ€ischen Union fĂŒr geistiges Eigentum (EUIPO)

Erforderliche Unterlagen:

  1. Online- oder schriftliche Anmeldung:

    • Angaben zum Anmelder und ggf. zum Vertreter.
    • Angaben zum zu schĂŒtzenden Produkt (z. B. „MöbelstĂŒck“, „Fahrzeug“).
  2. Designabbildungen:

    • Bis zu 7 Ansichten des Designs.
    • Gleiche Anforderungen wie in Deutschland: Klare, neutrale Darstellung des Designs ohne störende Elemente.
    • Optional: Einreichung einer neutralen Wiedergabe (z. B. Linienzeichnungen), um den Schutzumfang zu verdeutlichen.
  3. Produktangabe (Locarno-Klassifikation):

    • Zuordnung des Designs zu einer Klasse der Locarno-Klassifikation (z. B. Klasse 7 fĂŒr HaushaltsgerĂ€te).
  4. PrioritÀtsnachweis:

    • Falls PrioritĂ€t beansprucht wird, ist eine Kopie der Erstanmeldung erforderlich.
  5. ErklÀrung zur Designerstellung (optional):

    • Angaben zum Designer oder Verzicht auf diese Angaben.
  6. AnmeldegebĂŒhr:

    • GrundgebĂŒhr: Ca. 350 EUR fĂŒr ein Einzeldesign.
    • Rabatt fĂŒr Sammelanmeldungen (z. B. ca. 175 EUR fĂŒr jedes weitere Design).


3. Internationale Designanmeldung (WIPO)

ZustÀndige Organisation:

  • World Intellectual Property Organization (WIPO) im Rahmen des Haager Abkommens.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular (DM/1):

    • Angaben zu:
      • Anmelder und Vertreter.
      • Designer (optional, wenn vom jeweiligen Land gefordert).
    • Liste der LĂ€nder, in denen Schutz beantragt wird.
    • Sprachen: Englisch, Französisch oder Spanisch.
  2. Darstellungen des Designs:

    • Bis zu 100 Ansichten möglich (abhĂ€ngig von den Anforderungen der gewĂ€hlten LĂ€nder).
    • Zeichnungen, Fotos oder andere grafische Darstellungen.
    • Einheitliche Anforderungen an Klarheit und NeutralitĂ€t.
  3. Produktbezeichnung und Klassifikation:

    • Angabe der Locarno-Klasse, z. B. „Koffer“ (Klasse 3-01) oder „Beleuchtung“ (Klasse 26-01).
  4. PrioritÀtsdokumente (falls beansprucht):

    • Nachweis einer frĂŒheren Anmeldung in einem Mitgliedsstaat.
  5. GebĂŒhrennachweis:

    • Internationale AnmeldegebĂŒhren variieren je nach Anzahl der Designs und den gewĂ€hlten LĂ€ndern.
    • Beispiel: Schutz in der EU, den USA und Japan kostet ca. 1.000–3.000 EUR.
  6. ZusÀtzliche Anforderungen einzelner LÀnder:

    • Manche LĂ€nder (z. B. USA) verlangen eine Beschreibung oder eine ErklĂ€rung zur Designerstellung.


Vergleich: Erforderliche Unterlagen fĂŒr Designanmeldungen

Unterlage

Deutschland (DPMA)

EU (EUIPO)

International (WIPO)

Antragsformular

Ja

Ja

Ja (DM/1)

Darstellungen

Bis zu 10 Ansichten

Bis zu 7 Ansichten

Bis zu 100 Ansichten

Produktangabe

Pflicht

Pflicht (Locarno-Klasse)

Pflicht (Locarno-Klasse)

PrioritÀtsnachweis

Optional

Optional

Optional

DesignerklÀrung

Nicht erforderlich

Optional

Optional

GebĂŒhrennachweis

Ca. 70 EUR

Ca. 350 EUR

AbhÀngig von LÀndern

Sammelanmeldung

Möglich

Möglich

Möglich


4. Hinweise zur Erstellung von Darstellungen

Allgemeine Anforderungen:

  • Klarheit: Hohe Auflösung, keine Verpixelung.
  • NeutralitĂ€t: Kein Text, keine Markenzeichen oder störende HintergrĂŒnde.
  • Perspektiven: Alle relevanten Ansichten sollten enthalten sein (Vorderseite, RĂŒckseite, Seitenansichten, Draufsicht, Perspektive).

ZusÀtzliche Tipps:

  • Verwenden Sie neutrale Farben, um die Details des Designs hervorzuheben.
  • Bei komplexen Designs können Explosionsansichten hilfreich sein, sofern sie die Ă€ußere Erscheinung betreffen.


5. Unterlagen fĂŒr eine Designanmeldung

FĂŒr die Anmeldung eines Designs in Deutschland, der EU oder international sind die wesentlichen Unterlagen relativ Ă€hnlich. Unterschiede bestehen vor allem in der Anzahl der Darstellungen, der GebĂŒhrenstruktur und den spezifischen Anforderungen einzelner LĂ€nder. Eine sorgfĂ€ltige Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und einen umfassenden Schutz sicherzustellen. Designrechtler können hierbei unterstĂŒtzen, insbesondere bei internationalen Anmeldungen mit unterschiedlichen nationalen Anforderungen.

 

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