Muss ich einen Fachanwalt für Designrecht hinzuziehen?Es gibt keinen Fachanwalt für Designrecht, sondern der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz umfasst Designrecht, Designanmeldungen und Designverletzungen. Ein Design können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt grundsätzlich selbst anmelden. Es ist sinnvoll, schon im Vorfeld einer Anmeldung die Hilfe eines Designanwalts in Anspruch zu nehmen. Ein auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätiger Berater kann Sie bei der Festlegung des Schutzgegenstandes, bei der Beurteilung der Schutzvoraussetzungen und bei den Anmeldeformalitäten unterstützen. Wenn Sie im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung haben, müssen Sie sich allerdings durch einen im Inland bestellten Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen. Der Vertreter kann auch Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. |