Design-ErstellungsvertragZwischen [Name des Auftraggebers] Adresse: [Adresse des Auftraggebers] (im Folgenden: "Auftraggeber") und [Name des Auftragnehmers] Adresse: [Adresse des Auftragnehmers] (im Folgenden: "Auftragnehmer") PrĂ€ambel Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung eines Designs gemÀà den im Folgenden festgelegten Bedingungen. Ziel ist die Entwicklung eines Designs, das die Vorgaben des Auftraggebers erfĂŒllt und gegebenenfalls schutzfĂ€hig ist.
§1 VertragsgegenstandGegenstand dieses Vertrags ist die Erstellung des Designs [Beschreibung des Designs, z. B. Produktart, Zweck] durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Design gemÀà den Anweisungen und Anforderungen des Auftraggebers zu erstellen. Das Design soll schutzfÀhig sein und den Anforderungen des Designgesetzes (DesignG) oder vergleichbarer internationaler Regelungen entsprechen.
§2 Pflichten des AuftragnehmersDer Auftragnehmer verpflichtet sich zur: Erstellung des Designs unter BerĂŒcksichtigung der Vorgaben des Auftraggebers, rechtzeitigen Fertigstellung der vereinbarten Zwischen- und Endergebnisse, Dokumentation des Designprozesses (z. B. Skizzen, Prototypen, digitale Dateien).
Der Auftragnehmer versichert, dass das Design eine eigenstĂ€ndige Schöpfung ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftragnehmer ĂŒbertrĂ€gt dem Auftraggeber alle Rechte am Design gemÀà §5 dieses Vertrags.
§3 Pflichten des AuftraggebersDer Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Materialien und Vorgaben bereitzustellen. Der Auftraggeber prĂŒft die Zwischenergebnisse und gibt diese innerhalb von [z. B. 10 Tagen] schriftlich frei oder Ă€uĂert ĂnderungswĂŒnsche. Der Auftraggeber zahlt die vereinbarte VergĂŒtung gemÀà §4.
§4 VergĂŒtungDer Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer fĂŒr die Erstellung des Designs eine VergĂŒtung in Höhe von [Betrag in EUR] zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Option 1: Einmalzahlung nach Abnahme des finalen Designs. Option 2: Abschlagszahlungen nach Erreichen folgender Meilensteine: [z. B. Konzeptentwurf: 30 %, Prototyp: 40 %, Endprodukt: 30 %].
ZusĂ€tzliche Leistungen, die nicht im ursprĂŒnglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert vergĂŒtet. Der Stundensatz betrĂ€gt [Betrag in EUR].
§5 Ăbertragung von RechtenMit der vollstĂ€ndigen Bezahlung ĂŒbertrĂ€gt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Rechte am Design, insbesondere: Nutzungsrechte (einschlieĂlich Herstellung, VerĂ€nderung, Vermarktung und VerĂ€uĂerung), VervielfĂ€ltigungs- und Verbreitungsrechte, Rechte zur Anmeldung des Designs als Schutzrecht (z. B. beim DPMA, EUIPO).
Der Auftragnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten, soweit gesetzlich zulĂ€ssig. Der Auftragnehmer sichert zu, dass keine Rechte Dritter ĂŒbertragen werden, die die Nutzung des Designs einschrĂ€nken.
§6 GeheimhaltungBeide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dĂŒrfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergegeben werden. Die Geheimhaltungspflicht gilt wĂ€hrend der Vertragslaufzeit und fĂŒr [z. B. 5 Jahre] nach deren Ende.
§7 HaftungDer Auftragnehmer haftet nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von AnsprĂŒchen Dritter frei, die durch eine Nutzung des Designs entstehen, sofern der Auftragnehmer die AnsprĂŒche nicht verschuldet hat. Eine Haftung fĂŒr die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Designs ist ausgeschlossen.
§8 Vertragsdauer und BeendigungDer Vertrag endet mit der Ăbergabe und Abnahme des finalen Designs sowie der vollstĂ€ndigen Bezahlung. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekĂŒndigt werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer anteilig fĂŒr die erbrachten Leistungen vergĂŒtet.
§9 StreitbeilegungStreitigkeiten aus diesem Vertrag werden zunĂ€chst einvernehmlich geklĂ€rt. FĂŒhrt dies zu keiner Einigung, ist der Gerichtsstand [Ort]. Es gilt das Recht der [z. B. Bundesrepublik Deutschland].
§10 SchlussbestimmungenSalvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Ăbrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nĂ€chsten kommt. Ănderungen: Ănderungen oder ErgĂ€nzungen dieses Vertrags bedĂŒrfen der Schriftform.
Ort, Datum: Unterschrift Auftraggeber: ___________________________ Unterschrift Auftragnehmer: ___________________________ |