Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

 

Designrecht  Designanmeldung  Designrecherche  Designverletzung  Designverträge  Kontakt

horak.   
RECHTSANWÄLTE

Designschutz   Designvoraussetzung   Designrecht-FAQ   Designlizenzvertrag   Kanzlei für Designrecht   Impressum   Datenschutz   AGB 
 

Markenanmeldung   Patentanmeldung   Designanmeldung 
 

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart
 

Designrecht Geschmacksmuster Design Rechtsanwalt Designanmeldung Designschutz Geschmacksmusterrecht Fachanwalt Designanwalt EU-Design EU-Geschmacksmuster HABM DPMA WIPO Deutsches Design internationale Geschmacksmusteranmeldung Designverletzung sklavische Nachahmung Wettbewerbsrecht nicht-eingetragenes Design registriertes Design Designregister Designrecherche geistiges Eigentum Designkosten Designer EU-Designanmeldung Designverletzer Geschmacksmusterverletzung EU-Geschmacksmusteranmeldung Designer Designvertrag Lizenzvertrag Design erfinden designen Logo-Design Design als Marke schützen Designrechtler

Designrecht.. Designverträge.. Design-Kooperationsvertrag..

Designrecht
Designverträge
Designlizenzvertrag
Design-Kaufvertrag
Design-Kooperationsvertrag
Design-Erstellungsvertrag

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@designrecht.eu
hannover@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Otto-Brenner-Straße 209
33604 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@designrecht.eu

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@designrecht.eu

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@designrecht.eu

 

Design-Kooperationsvertrag

Zwischen

[Name des Partners A]
Adresse: [Adresse des Partners A]
(im Folgenden: "Partner A")

und

[Name des Partners B]
Adresse: [Adresse des Partners B]
(im Folgenden: "Partner B")

Präambel

Partner A und Partner B beabsichtigen, im Bereich der Entwicklung und Vermarktung eines Designs zusammenzuarbeiten. Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und Bedingungen der Kooperation.


§1 Gegenstand des Vertrags

  1. Ziel der Kooperation ist die gemeinsame Entwicklung und Vermarktung des Designs [Beschreibung des Designs, z. B. Produktname, Funktion, Anwendung].

  2. Beide Partner verpflichten sich, ihre jeweiligen Ressourcen, Fachkenntnisse und Kapazitäten in die Zusammenarbeit einzubringen.

  3. Das Design wird unter den Bedingungen dieses Vertrags entwickelt und verwertet.


§2 Rechte und Pflichten der Parteien

2.1 Partner A

  1. Partner A stellt [z. B. technische Expertise, Entwicklungsressourcen, finanzielle Mittel] zur Verfügung.

  2. Partner A ist verantwortlich für [z. B. Produktdesign, Prototypenentwicklung].

2.2 Partner B

  1. Partner B stellt [z. B. Produktionskapazitäten, Marketingressourcen, Vertriebsnetzwerke] zur Verfügung.

  2. Partner B übernimmt die Verantwortung für [z. B. Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Designs].


§3 Eigentumsrechte

  1. Gemeinsames Eigentum:

    • Das Design und alle zugehörigen Rechte stehen im gemeinsamen Eigentum von Partner A und Partner B, sofern nichts anderes vereinbart wird.

    • Beide Parteien haben gleiche Rechte an der Nutzung und Verwertung des Designs.

  2. Alternative Regelung:

    • Partner A erhält die Rechte an der Entwicklung, Partner B die Rechte an der Vermarktung. Die Details der Rechteübertragung werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.

  3. Geistiges Eigentum:

    • Vorbestehendes geistiges Eigentum der Parteien bleibt jeweils deren Eigentum und wird nicht automatisch in das gemeinsame Projekt eingebracht.


§4 Verwertung und Gewinnverteilung

  1. Verwertungsstrategie:

    • Beide Parteien legen gemeinsam die Strategie für die Vermarktung und Verwertung des Designs fest.

  2. Gewinnverteilung:

    • Der Nettoerlös aus der Vermarktung wird wie folgt aufgeteilt:

      • [z. B. Partner A: 60 %, Partner B: 40 %].

  3. Lizenzierungen:

    • Lizenzen an Dritte dürfen nur im gegenseitigen Einvernehmen vergeben werden.


§5 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, streng vertraulich zu behandeln.

  2. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:

    • Technische Daten,

    • Entwicklungsergebnisse,

    • Marketingstrategien und finanzielle Details.

  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für [z. B. 5 Jahre] nach Vertragsende.


§6 Vertragslaufzeit und Beendigung

  1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss des Projekts oder nach [z. B. 3 Jahren], sofern keine Verlängerung vereinbart wird.

  2. Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:

    • Schwerwiegendem Vertragsverstoß,

    • Insolvenz einer Partei.

  3. Nach Vertragsende verbleiben die entwickelten Rechte bei beiden Parteien gemäß §3.


§7 Haftung und Gewährleistung

  1. Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch die jeweilige Partei entstehen.

  3. Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Designs wird ausgeschlossen.


§8 Streitbeilegung

  1. Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden einvernehmlich beigelegt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der [z. B. Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit] durchgeführt.

  2. Der Gerichtsstand ist [Ort].


§9 Sonstige Bestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt das Recht der [z. B. Bundesrepublik Deutschland].

  2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Ort, Datum:
Unterschrift Partner A: ___________________________
Unterschrift Partner B: ___________________________

 

  drucken  speichern  Geschmacksmusteranwalt European Design Attorney European Design Lawyer Geschmacksmusterrecherche Designregister EUIPO Geschmacksmuster sichern Design eintragen internationales Design Designschutz in Österreich Designverletzung Abmahnung sklavische Nachahmung nicht-eingetragenes Design Urheber Schöpfer Designer Erfinder zurück  Online-Anfrage

 

 

horak. Rechtsanwälte/ Fachanwälet/ Patentanwält | Georgstr. 48  | 30159 Hannover | Tel 0511/3573560 | Fax 0511/35735629 |info@designrecht.eu