Design-KooperationsvertragZwischen [Name des Partners A] Adresse: [Adresse des Partners A] (im Folgenden: "Partner A") und [Name des Partners B] Adresse: [Adresse des Partners B] (im Folgenden: "Partner B") Präambel Partner A und Partner B beabsichtigen, im Bereich der Entwicklung und Vermarktung eines Designs zusammenzuarbeiten. Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und Bedingungen der Kooperation.
§1 Gegenstand des VertragsZiel der Kooperation ist die gemeinsame Entwicklung und Vermarktung des Designs [Beschreibung des Designs, z. B. Produktname, Funktion, Anwendung]. Beide Partner verpflichten sich, ihre jeweiligen Ressourcen, Fachkenntnisse und Kapazitäten in die Zusammenarbeit einzubringen. Das Design wird unter den Bedingungen dieses Vertrags entwickelt und verwertet.
§2 Rechte und Pflichten der Parteien2.1 Partner APartner A stellt [z. B. technische Expertise, Entwicklungsressourcen, finanzielle Mittel] zur Verfügung. Partner A ist verantwortlich für [z. B. Produktdesign, Prototypenentwicklung].
2.2 Partner BPartner B stellt [z. B. Produktionskapazitäten, Marketingressourcen, Vertriebsnetzwerke] zur Verfügung. Partner B übernimmt die Verantwortung für [z. B. Herstellung, Vertrieb und Vermarktung des Designs].
§3 EigentumsrechteGemeinsames Eigentum: Das Design und alle zugehörigen Rechte stehen im gemeinsamen Eigentum von Partner A und Partner B, sofern nichts anderes vereinbart wird. Beide Parteien haben gleiche Rechte an der Nutzung und Verwertung des Designs.
Alternative Regelung: Partner A erhält die Rechte an der Entwicklung, Partner B die Rechte an der Vermarktung. Die Details der Rechteübertragung werden in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Geistiges Eigentum: Vorbestehendes geistiges Eigentum der Parteien bleibt jeweils deren Eigentum und wird nicht automatisch in das gemeinsame Projekt eingebracht.
§4 Verwertung und GewinnverteilungVerwertungsstrategie: Gewinnverteilung: Der Nettoerlös aus der Vermarktung wird wie folgt aufgeteilt: [z. B. Partner A: 60 %, Partner B: 40 %].
Lizenzierungen:
§5 GeheimhaltungBeide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, streng vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere: Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für [z. B. 5 Jahre] nach Vertragsende.
§6 Vertragslaufzeit und BeendigungDieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit Abschluss des Projekts oder nach [z. B. 3 Jahren], sofern keine Verlängerung vereinbart wird. Eine fristlose Kündigung ist möglich bei: Schwerwiegendem Vertragsverstoß, Insolvenz einer Partei.
Nach Vertragsende verbleiben die entwickelten Rechte bei beiden Parteien gemäß §3.
§7 Haftung und GewährleistungBeide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Partei stellt die andere von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch die jeweilige Partei entstehen. Eine Gewährleistung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Designs wird ausgeschlossen.
§8 StreitbeilegungStreitigkeiten aus diesem Vertrag werden einvernehmlich beigelegt. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln der [z. B. Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit] durchgeführt. Der Gerichtsstand ist [Ort].
§9 Sonstige BestimmungenRechtswahl: Es gilt das Recht der [z. B. Bundesrepublik Deutschland]. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Ort, Datum: Unterschrift Partner A: ___________________________ Unterschrift Partner B: ___________________________ |