Neuheit des Designs (Voraussetzungen für Designschutz)Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder auf andere Weise vermarktet worden sein. Ein Geschmacksmuster ist neu, wenn kein identisches Geschmacksmuster zuvor offenbart wurde. Wenn sich zwei Geschmacksmuster nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden, werden sie trotzdem als identisch angesehen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet die "Neuheitsschonfrist". Die Neuheitsschonfrist ist eine Vergünstigung, die dem Entwerfer des Designs eingeräumt wird, um den Markterfolg einschätzen zu können. Hiernach bleibt eine Veröffentlichung des Designs bis zu 12 Monate vor der Anmeldung durch den Entwerfer selbst oder durch ihm zuzurechnende Personen unberücksichtigt. Das heißt, Vorveröffentlichungen sind unter diesen Voraussetzungen nicht neuheitsschädlich |